Alles rund um die Pflege
Was ich bei der Pflege beachten und wissen muss!
Über AWENA
Unsere Häusliche Krankenpflege erstrahlt seit dem 1. Februar 1993 in Magdeburg. Die Gründerin, Marion-P. Wesemann, hat dieses Unternehmen mit einer erneuerten Begeisterung, kreativen Ideen und einem reichen Schatz an bewährtem Fachwissen belebt. Am 1. April 2015 vollzog sie mit großem Elan die Umgestaltung ihres Einzelunternehmens in die strahlende AWENA GmbH & Co. KG.
Aktuell betreut der AWENA Pflegedienst etwa 180 Klienten in Magdeburg und der umliegenden Region. Um den spezifischen Bedürfnissen der Klienten mit ihren jeweiligen Krankheitsbildern gerecht zu werden, legen wir großen Wert auf die Auswahl unseres Pflegepersonals sowie deren fortlaufende Aus- und Weiterbildung. Dabei richten wir unseren Fokus nicht nur auf die Besonderheiten der Grund- und Behandlungspflege, sondern gleichermaßen auf die psychosoziale Situation unserer Klienten.
Unser Leitgedanke (Ein Lächeln ersetzt manches Medikament) ist es, die Lebensqualität unserer Klienten zu verbessern und ihnen eine umfassende und qualitativ hochwertige Pflege in ihren eigenen vier Wänden zu bieten.
Unser Leistungsspektrum umfasst die fachgerechte pflegerische Versorgung und die sachgemäße Durchführung verordneter Behandlungsmaßnahmen nach SGB V (Sozialgesetzbuch V). Dies beinhaltet neben den Standardleistungen wie Blutzucker- und Blutdruckkontrollen auch die Durchführung individueller Behandlungspflegen gemäß ärztlicher Anordnung sowie die Versorgung gemäß den Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI und dem Sozialgesetzbuch SGB XII.
Darüber hinaus kooperieren wir eng mit dem SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung)
Der SAPV ist ein spezialisiertes Team aus Ärzten, Pflegefachkräften, Psychologen und anderen Experten, die darauf spezialisiert sind, Menschen in der letzten Phase ihrer schweren Erkrankung zu begleiten und zu versorgen. Gemeinsam mit der SAPV stellen wir sicher, dass unsere Klienten, die palliative Pflege benötigen, die bestmögliche Betreuung erhalten.
Tel. 0391 7214611
-
Ab wann werden die Leistungen bezahlt?
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt,
-
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Anspruch auf einen Pflegegrad haben Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag pflegebedürftig sind. Dabei spielt das Alter keine Rolle, denn auch junge Menschen können aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig werden.
-
Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit kann durch verschiedene körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen im Alltag ausgelöst werden. Im Allgemeinen gelten folgende Beeinträchtigungen als pflegebedürftig:
-
Bei welchen Krankheiten bekommt man einen Pflegegrad?
Es ist nicht die Krankheit selbst, die zu einem Pflegegrad führt, sondern der individuelle Hilfebedarf aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag.
-
Bei welcher Krankheit Pflegestufe 1?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nicht aufgrund einer bestimmten Krankheit, sondern basiert auf dem individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person.
-
Kann der Hausarzt Pflegestufe beantragen?
Nein, der Hausarzt kann keine Pflegestufe bzw. Pflegegrad beantragen.
-
Wie beantragt man Leistungen der Pflegekasse?
Um Leistungen der Pflegekasse zu beantragen, gibt es grundsätzlich folgende Schritte:
-
Pflege im Alter
Was muss ich bei der Pflege im Alter beachten?